Rechtsprechung
   RG, 29.01.1925 - III 933/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1925,684
RG, 29.01.1925 - III 933/24 (https://dejure.org/1925,684)
RG, Entscheidung vom 29.01.1925 - III 933/24 (https://dejure.org/1925,684)
RG, Entscheidung vom 29. Januar 1925 - III 933/24 (https://dejure.org/1925,684)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1925,684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Hat die Staatsanwaltschaft ein Beschwerderecht wegen unrichtiger Behandlung eines Rechtsmittels des Nebenklägers? 2. Ist die Sprungrevision der Staatsanwaltschaft gemäß § 335 StPO. als Berufung zu behandeln, wenn die Berufung eines anderen Prozeßbeteiligten wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 59, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
    Selbst ein die Berufung des einen Verfahrensbeteiligten verwerfendes Urteil nach § 329 Abs. 1 StPO steht der Weiterbehandlung des Rechtsmittels des anderen Beteiligten in derselben Instanz (d.h. vor dem Berufungsgericht) nicht entgegen (RGSt 59, 63).
  • OLG Hamm, 23.01.2001 - 1 Ss 5/01

    Berufung; Revision; mehrere Verfahrensbeteiligte

    Der Zurücknahme und Verwerfung der Berufung als unzulässig steht aber die Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinens gemäß § 329 Abs. 1 StPO nicht gleich (Kleinknecht/ Meyer-Goßner a.a.O., § 335 Rn. 17; Löwe-Rosenberg-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 335 Rn. 24; RGSt 59, 63; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 562 (obiter dictum); anderer Ansicht Karlsruher Kommentar - Kuckein, StPO, 4. Aufl., § 335 Rn. 11; Schröder NJW 1973, 308).
  • BGH, 20.02.1953 - 1 StR 733/52

    Rechtsmittel

    Aus der Behandlung der Beweisanträge der Angeklagten B. können die Eheleute O. keine Rüge herleiten (RGSt 52, 188; 59, 63; 62, 259 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht